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   KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04   

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https://dejure.org/2004,5245
KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04 (https://dejure.org/2004,5245)
KG, Entscheidung vom 06.10.2004 - 15 W 98/04 (https://dejure.org/2004,5245)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 15 W 98/04 (https://dejure.org/2004,5245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Zulässigkeit der Stützung der Ablehnung eines Richters auf die Verfahrensweise oder die Rechtsauffassung des Richters ; Frage der Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit des Richters bei einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 227 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs.; ; ZPO § 227 Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Richterablehnung wegen Zurückweisung eines Antrags auf Terminverlegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 708
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 29.01.1999 - 8 W 1/99

    Bei der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den abgelehnten Richter

    Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04
    Es ist anerkannt, dass in der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227).
  • OLG Schleswig, 02.09.1993 - 16 W 193/93

    Richter ; Befangenheit ; Besorgnis der Befangenheit; Objektive Gründe;

    Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04
    Es ist anerkannt, dass in der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227).
  • OLG Köln, 08.11.2002 - 11 W 73/02

    Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04
    Es ist anerkannt, dass in der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227).
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04
    Dies folgt daraus, dass an eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters erhöhte Begründungsanforderungen zu stellen sind (siehe dazu SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; LG Frankfurt NJW-RR 2000, 1088, 1090; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 15 W 96/04).
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1998 - 3 W 225/98

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04
    Es ist anerkannt, dass in der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung nur dann ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und mit der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (OLG Köln, MDR 2003, 170; NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig NJW 1994, 1227).
  • KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04

    Richterablehnung: Rechtsauffassung oder Rechtsanwendung sowie Verweigerung einer

    Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04
    Dies folgt daraus, dass an eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters erhöhte Begründungsanforderungen zu stellen sind (siehe dazu SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; LG Frankfurt NJW-RR 2000, 1088, 1090; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 15 W 96/04).
  • LG Frankfurt/Main, 01.07.1998 - 16 T 44/98
    Auszug aus KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04
    Dies folgt daraus, dass an eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters erhöhte Begründungsanforderungen zu stellen sind (siehe dazu SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; LG Frankfurt NJW-RR 2000, 1088, 1090; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 15 W 96/04).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte (BGHZ 27, 163, 167; OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 1291, 1292) oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (OLG Köln NJW-RR 1997, 828; KG MDR 2005, 708).
  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Eine derartige Überprüfung erfolgt allein im Rechtsmittelzug, weshalb die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit kein Instrument der Verfahrens- bzw. Fehlerkontrolle darstellt (vgl. BGH NJW 2002, 2396; KG Berlin OLGR KG Berlin 2005, 291; KG Berlin MDR 2005, 708; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357 zitiert nach juris; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502 - 503; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 42, RN 28 m. w. N.).

    1 Z 29/77">DRiZ 1977, 244, 245; KG Berlin MDR 2005, 708; KG Berlin OLGR KG 2005, 291; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357, zitiert nach juris; Zöller-Vollkommer, ebenda, RN 24 m. w. N.).

  • VG München, 11.04.2018 - M 21 K 17.44173

    Erfolglose Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes kann in diesen Fällen nur angenommen werden, wenn die Zurückweisung des Verlegungsgesuchs auf eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) hinausläuft oder sich für die Partei der Eindruck einer willkürlichen, sachwidrigen Benachteiligung aufdrängt (OLG Potsdam, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O; KG Berlin vom 06.10.2004 - 15 W 98/04 - MDR 2005, 708).
  • OLG Dresden, 19.11.2018 - 1 W 904/18
    Eine derartige Überprüfung erfolgt allein im Rechtsmittelzug, weshalb die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit kein Instrument der Verfahrens- oder Fehlerkontrolle darstellt (BGH, Beschl. v. 14.05.2002, Az.: XI ZR 388/01; KG Berlin, OLGR KG Berlin, 2005, 291; KG Berlin, Beschl. v. 06.10.2004, Az.: 15 W 98/04; OLG Naumburg, Beschl. v. 09.08.2001, Az.: 10 W 31/01, juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 24.01.2012, Az.: 10 W 42/11, juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 Rn. 28 m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn die Prozessführung des abgelehnten Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und der Richter die in seine richterliche Tätigkeit gesetzten Schranken grob missachtet oder sich weit von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass seine Prozessleitung den Anschein von Willkür erweckt und sich für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung geradezu aufdrängen muss (KG Berlin, Beschl. v. 06.10.2004, Az.: 15 W 98/04, juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 24.01.2012, Az.: 10 W 42/11, m.w.N., a.a.O.).

  • KG, 07.07.2006 - 15 W 43/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen Zurückweisung eines

    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags ein Befangenheitsersuchen nach § 42 Abs. 2 ZPO nur dann rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind und darüber hinaus mit der Ablehnung des Antrags eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (vgl. KG, MDR 2005, 708; KGR Berlin 2005, 140; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291 [1292]; OLG Köln, MDR 2003, 170; OLGR 2004, 404 [405]; NJW-RR 2000, 591 [592]; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 42 Rdnr. 50; Müko/Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 42 Rdnr. 29 f.; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rdnr. 10).
  • OLG Naumburg, 20.08.2013 - 10 W 18/13

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Ablehnung eines

    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für die Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, Beschluss zu V ZB 194/05 vom 06.04.2006, zitiert nach juris, Rdnr. 31 unter Hinweis u.a. auf BGHZ 27, 163, 167 und KG, MDR 2005, 708; vgl. auch Vollkommer, in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 42, Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 04.10.2013 - 10 W 44/13

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Zurückweisung eines

    Allerdings kann die Verweigerung einer Terminsverlegung ausnahmsweise dann die Ablehnung des Richters rechtfertigen, wenn erhebliche Gründe für die Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, Beschluss zu V ZB 194/05 vom 06.04.2006, zitiert nach juris, Rdnr. 31 unter Hinweis u.a. auf BGHZ 27, 163, 167 und KG, MDR 2005, 708; vgl. auch Vollkommer, in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 42, Rdnr. 23 m.w.N.).
  • VG München, 11.04.2018 - M 21 K 17.42896

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch wegen Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

    Das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes kann in diesen Fällen nur angenommen werden, wenn die Zurückweisung des Verlegungsgesuchs auf eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) hinausläuft oder sich für die Partei der Eindruck einer willkürlichen, sachwidrigen Benachteiligung aufdrängt (OLG Potsdam, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O; KG Berlin vom 06.10.2004 - 15 W 98/04 - MDR 2005, 708).
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